Bahn-Upgrade 1. Klasse – Darf ich das überhaupt annehmen?

FacebookpinterestyoutubeinstagramFacebookpinterestyoutubeinstagram

Ich fahre viel mit der Bahn immer schön quer durch Deutschland. Natürlich bin ich dabei kostenbewusst in der 2. Klasse unterwegs.

Bahn 3

Jetzt hat mir die Bahn 2 Upgrades für die 1. Klasse geschenkt und ich bin schon beim Öffnen der Post zusammen geschreckt. Aus Compliance-Gründen kann ich diese doch überhaupt nicht annehmen. Ich bin inzwischen so sensibel bei den Worten: Geschenk, Vorteilsannahme oder FAM-Trip, dass ich erstmal den Hobby-Rechtsanwalt gespielt habe.

Im Strafgesetzbuch § 331 zur Vorteilsannahme steht geschrieben:
„Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ich glaube, ich gehe erst einmal zu Nils H., unserem Compliance-Officer bei Hirschfeld Touristik Event und lasse mich über die Konsequenzen ausführlich unterrichten.

…also die Bahn! Die macht mich fertig!

Bahn 2

FacebookpinterestyoutubeinstagramFacebookpinterestyoutubeinstagram

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.