Die Frage, wie viel ein Betriebsausflug kosten darf (pro Person), wird von Unternehmern immer wieder diskutiert. Doch so einfach, wie die Antwort auf den ersten Blick lauten mag, ist es nicht. Denn zum einen hängt es davon ab, ob es sich bei der Veranstaltung tatsächlich um einen Betriebsausflug im eigentlichen Sinne handelt und zum anderen, welche Art der Versteuerung gewünscht ist.
Eine Frage der Lohnsteuer
Wer wissen möchte, wie viel ein Betriebsausflug pro Person kosten darf, sollte sich zunächst eine zweite Frage stellen: Wie viel Lohnsteuer möchte ich bei einem Betriebsausflug bezahlen?
Grundsätzlich können zwei Betriebsausflüge pro Jahr lohnsteuerfrei veranstaltet werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass es sich tatsächlich um einen Betriebsausflug handelt und zum anderen, dass pro Teilnehmer die Summe von 110 EUR brutto nicht überschritten wird. Denn das ist der Freibetrag, bis zu welchem keine Lohnsteuer erhoben wird. Wichtig ist hier, dass die Grenze genau eingehalten wird. Liegt der Betrag pro Arbeitnehmer über diesen 110 EUR brutto, ist Lohnsteuer fällig. Wichtig ist hier, dass es sich bei der Berechnung tatsächlich um Arbeitnehmer handelt. Denn kommen Frau und Kinder des Arbeitnehmers mit, gilt auch hier für alle mit dem Arbeitnehmer verbundenen Personen die Höchstgrenze von 110 EUR brutto.
Ein Betriebsausflug ist dann ein solcher, wenn die Veranstaltung für alle Mitarbeiter offen steht und jeder dazu eingeladen wird.
Rechnen vor dem Planen
Wenn Unternehmen Betriebsausflüge planen, sollten sie im Vorfeld genau ausrechnen, welche Kosten entstehen und welche Steuern nach der Veranstaltung fällig werden. Diese Rechnungen können auch etwas komplexer ausfallen. Denn grundsätzlich sind alle Kosten des Betriebsausflugs absetzbar. Doch bei höheren Summen als 110 EUR brutto pro Arbeitnehmer muss die Lohnsteuer mit einberechnet werden. Dies lässt sich jedoch wieder als Betriebsausgabe absetzen.
In Kürze: Wer sichergehen möchte, dass er keine Lohnsteuer für den Betriebsausflug berappen möchte, sollte unter der 110 EUR-Grenze bleiben. Sind jedoch größere Incentives oder Firmenreisen geplant, lohnt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren. Alle Angaben in diesem Artikel sind ohne Gewähr, da sich die Steuergesetze immer wieder ändern können. Die Inhalte des Beitrags können als Orientierungshilfen dienen.
Auf der Arbeit wurde mir gesagt, dass es gut ist, wenn man sich mit den Kosten eines Betriebsausfluges einmal auseinandersetzt. Jetzt, wo ich diesen Beitrag lese, finde ich es wirklich interessant. Ich denke, den Beitrag werde ich mal mit meinen Kollegen teilen.