Das Steuerrecht in der Touristik ist sehr komplex. In den 20 Jahren, in denen Hirschfeld Touristik Event mit Gruppen um die Welt reist hat sich in Bezug auf die Abrechnung und die korrekte steuerliche Veranlagung immer wieder viel verändert. Die besondere Herausforderung für Endkunden und alle Agenturen dabei ist, dass viele Projekte im Ausland stattfinden und somit von Anfang an unterschiedliche Steuermodelle berücksichtigt werden müssen.
Vielen wird schon ganz schwindelig, wenn sie nur von Reverse Charge, grenzüberschreitenden Flügen oder steuerpflichtiger EU-Marge oder Margin Scheme – Travel Agents hören.
Selbst bei Projekten, die ausschließlich in Deutschland stattfinden, ist die Lage oftmals nicht eindeutig. Darf eine Agentur den verminderten Mehrwertsteuersatz von 7 % für Hotelübernachtungen an den Kunden eins zu eins weiterberechnen? Sind auf Trinkgelder 19 % Mehrwertsteuer aufzuschlagen? Wie sind Reisepakete, bestehend aus Transfers, Hotelübernachtungen, Tagungstechnik, Restaurants und Rahmenprogramm sauber abzurechnen?
Steuertechnisch richtig komplex wird es, wenn z.B. eine Incentive-Reise mit Teilnehmern aus Österreich, Deutschland und der Schweiz in Frankfurt mit einem kurzen Meeting beginnt und dann z.B. auf den Kanaren in ein dreitägiges Spaßprogramm übergeht. Dieses Beispiel kann kein Kunde und keine Agentur ohne professionellen Beistand eines Steuerexperten sauber abrechnen.
Bereits am 26.09.2013 hat die EU ein Urteil erlassen, welche genau diese Fälle maßgeblich vereinfachen soll.
Allerdings haben bis heute eine Großzahl der EU-Mitgliedsstaaten (inklusive Deutschland) dieses übergeordnete EU-Recht (Art. 306-310 MwStSystRL) noch nicht in den eigenen Gesetzen verankert. Das EuGH-Urteil ermöglicht schon heute bzw. verpflichtet in Zukunft zur mehrstufigen Margenbesteuerung und löst die bisherige Regelbesteuerung ab. Dabei werden alle einzelnen Reiseleistungen, unabhängig in welchem Land, inklusive MwSt. eingekauft und brutto ohne Ausweis einer MwSt. an den Endkunden, egal ob Privatperson, Unternehmen oder Verband, verkauft.
Wer jetzt denkt, dass die steuerliche Betrachtung für alle viel einfacher wird, den muss ich leider enttäuschen. Die EU hat schon einige Verbesserungsvorschläge von verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten, die viele Tourismus- und Steuerexperten für dringend notwendig halten, einfach abgelehnt. Die Folge ist aktuell Unklarheit bei allen Beteiligten, die tagtäglich damit arbeiten müssen. Bleibt nur zu hoffen, dass der Auslegungsspielraum am Ende bei einer möglichen Prüfung durch die Finanzbehörden nicht zum Nachteil ausgelegt wird.
- Welche Auswirkungen hat die Margenbesteuerung auf das Projekt?
- Welche Verträge werden dazu im Vorfeld mit der Agentur geschlossen?
- Wie erfolgt die Rechnungslegung?
- Wie werden die Reiseleistungen auf den Rechnungsbelegen aufgeführt?
- Gibt es einen Ausweis der deutschen und ausländischen Mehrwertsteuer?
- Wird durch die Margenbesteuerung das Projekt anders umgesetzt?
Der Autor dieses Artikels ist Sascha Heide, Senior Projektleiter & Gesellschafter bei Hirschfeld Touristik Event. Mit der Erfahrung aus mehr als eintausend Event-Projekten berichtet er informativ, unterhaltsam und spannend aus seinem beruflichen Leben. Wenn Sie konkrete Projekt-Anfragen haben oder den ein oder anderen Insider-Tipp benötigen, können Sie dem Autor sehr gern eine Mail an sascha.heide@hirschfeld.de senden.