Vermittler vs. Veranstalter – Worauf Kunden bei der Agenturauswahl jetzt achten müssen

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Welche weitreichenden Konsequenzen hat die Auswahl der Agentur für den Kunden? Mit der EU-Pauschalreiserichtlinie ergeben sich viele Vorteile für die Incentive-Planer, wenn sie vorab geprüft haben, ob sie bei einem Vertmittler oder einem Veranstalter buchen möchten.

Eine ganz entscheidende Frage, die viele Agenturen beschäftigt ist: wann bin ich Veranstalter und wann bin ich Vermittler? Das ist für viele Inhaber von Agenturen vor allem eine Frage der Haftung, nicht nur im Falle einer Kunden-Reklamation, sondern insbesondere dann, wenn ein Personen- oder Sachschaden während der Reise oder Veranstaltung eintritt.

Hier hat sich die EU eingeschaltet und ein neues Gesetz vorgelegt, welches ich hier aus einem Schreiben der IHK kurz zitieren möchte.

Quelle: IHK Erfurt
Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie
Das neue Reiserecht ist ab dem 1. Juli 2018 anzuwenden. Grundlage dafür ist die überarbeitete EU-Pauschalreiserichtlinie. Diese berücksichtigt Online-Angebote und stärkt den Verbraucherschutz. Zudem soll in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche Recht gelten („Vollharmonisierung“). Durch die Umsetzung der Richtlinie wird das deutsche Reiserecht geändert. Neu sind vor allem Regelungen zur Reisevermittlung und die Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“. Weiterhin werden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert, die nun auch stärker den reinen Vermittler treffen. Es gibt eine Vielzahl von Formblättern, die bei der Buchung einer Pauschalreise oder bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen an den Kunden übergeben werden müssen.

Mit der neuen Richtlinie soll vor allem erreicht werden, dass Endverbraucher vermeintliche Vermittler schneller und einfacher als Veranstalter identifizieren und belangen können. In Zukunft wird es also deutlich schwieriger sein, einzig und allein reine Vermittler auf dem Reiseanbieter-Markt zu finden.

Hirschfeld Touristik Event hat sich mit der Gründung in 2001 bereits auf zwei Kernthemen konzentriert.

A) Aus mehr als 5.000 Event-Angeboten kann der Kunde kostenfrei auswählen. Hat er sich ausführlich informiert und die für ihn passenden Programme verglichen, wird seine Anfrage direkt an einen der 1.800 Hirschfeld-Anbieter vermittelt. Alle weiteren Detailabsprachen, die Vertragsgestaltung und die Rechnungslegung läuft direkt zwischen dem Kunden und dem Event-Experten. Hirschfeld Touristik Event ist der Vermittler.

B) Darüber hinaus ist Hirschfeld Touristik Event auch vollwertiger Reiseveranstalter inklusive des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheins und der gesetzlich geregelten Haftung. Bei diesem Fall liegt die Verantwortung der Organisation der Reise bzw. des Projektes im Aufgabenbereich der Mitarbeiter von Hirschfeld Touristik Event. Nach Abstimmung mit dem Kunden beauftragt Hirschfeld Hotels, Locations, Referenten und Künstler und bucht ggf. Flug- oder Bahntickets.

Diese Kombination aus allen Möglichkeiten und Vorteilen für Kunden, die Firmenevents planen, ist in Deutschland sehr selten anzutreffen. Nur etwa 5% aller Agenturen nehmen bisher das Risiko, auch als Veranstalter tätig zu sein, auf sich. Die EU-Pauschalreiserichtlinie hilft und stärkt letztendlich die Kunden, die ab dem 01. Juli 2018 einfacher ihren Veranstalter in die Pflicht nehmen können.

Der Autor dieses Artikels ist Sascha Heide, Senior Projektleiter & Gesellschafter bei Hirschfeld Touristik Event. Mit der Erfahrung aus mehr als eintausend Event-Projekten berichtet er informativ, unterhaltsam und spannend aus seinem beruflichen Leben. Wenn Sie konkrete Projekt-Anfragen haben oder den ein oder anderen Insider-Tipp benötigen, können Sie dem Autor sehr gern eine Mail an sascha.heide@hirschfeld.de senden.

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